Berechnung der 44 Euro-Grenze bei Sachbezügen

Der BFH hat mit Urteil vom 06.06.2018 VI R 32/16 entschieden, dass Vorteile, die daraus entstehen, dass der Arbeitgeber Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers liefert, in die Berechnung der Freigrenze von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) einzubeziehen sind. Das Urteil im Volltext

Ministerin-Vorschlag zu Maklerkosten: Risiken für Hauskäufer

Wohnen ist zu teuer – deshalb muss die Politik mit Vorschlägen gegensteuern, die den Bürgern wirklich weiterhelfen! Doch die aktuelle Idee von Bundesjustizministerin Katarina Barley, das sog. Bestellerprinzip auch beim Grundstückserwerb einzuführen, ist eher hinderlich als vorteilhaft. Denn…

Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber

Vermietet der Steuerpflichtige eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke, kann er Werbungskosten nur geltend machen, wenn eine objektbezogene Prognose die erforderliche Überschusserzielungsabsicht belegt, wie der BFH mit Urteil vom 17.04.2018 IX R…

Unterhaltsleistungen fehlerfrei absetzen

Wer Leistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige zahlt, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend machen. Allerdings können Fehler den Steuervorteil rasch zunichte machen, wie die aktuelle Rechtsprechung zeigt. Der Bundesfinanzhof hatte über einen Fall zu entscheiden,…

Weiterbildungskosten mit dem Fiskus teilen

Weiterbildungen stehen beim Arbeitnehmer hoch im Kurs und werden für die berufliche Karriere immer wichtiger. Ob Sprachkurse, Kurse zur Erlangung von IT-Kenntnissen und Kurse zur Weiterentwicklung spezieller beruflicher Fähigkeiten: Das Feld für Fortbildungen ist groß. Dient diese Weiterbildung…

Rentenbesteuerung nachbessern

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) setzt sich dafür ein, dass Senioren weniger hart besteuert werden. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission sollte sich nicht nur mit der Bruttorente befassen, sondern auch damit, was den Senioren nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben zum Leben…

Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

Mit seinem Urteil 5 K 2938/16 hat das FG Köln entschieden, dass für gebrauchte bewegliche Gegenstände, die zusammen mit einer Immobilie verkauft werden, keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Dies gilt für Gegenstände die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise…