Steuerberatung

Wir leben heute in einer Gesellschaft, die immer mehr von dem Prinzip der Leistungsteilung bestimmt wird. Der Begriff der „Kernkompetenz“ ist kein Modewort sondern speziell im Steuerrecht ein absolutes Erfordernis.

Dazu führt Tipke („Die Steuerrechtsordnung“, Köln 1993 S. 1362) aus:

Bei dem jetzigen Zustand der Steuerrechtsordnung – immense Stoffmasse, zu viele unabgestimmte Gesetze, keine Einheit der Steuerrechtsordnung, auch innerhalb der einzelnen Gesetze viele Systembrüche, Gemenge von Fiskalzwecknormen, Normzweck oft nicht erkennbar, ständige Gesetzesänderungen, unübersichtliche Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Urteilen – ist kein Steuerberater, kein Rechtsanwalt, kein Steuerbeamter, kein Steuerrichter, auch kein Steuerprofessor in der Lage, das ganze Steuerrecht – nationales und internationales – bis in die Details zu überblicken.“

Ein Satz mit 65 Worten; orthographisch, grammatikalisch und – auch heute noch – inhaltlich richtig!

Im Interesse unseres Mandanten ziehen wir hieraus die Konsequenz. Steuerrechtliche Spezialthemen werden intern oder innerhalb des Netzwerkes unserer Kooperationspartner dort angesiedelt, wo die Kernkompetenz vorhanden ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass – ohne jede „Experimentierfreudigkeit“ – dem Mandanten zuverlässiger steuerlicher Rat in allen denkbaren Fällen erteilt wird.