Zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft sind ab 2017 u. a. folgende Änderungen vorgesehen:

  • Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine, soweit diese keine Buchungsbelege i. S. des § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO darstellen.

  • Die Obergrenze für die Abgabe vierteljährlicher Lohnsteuer-Anmeldungen wird von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben.

  • Der Höchstbetrag für die Inanspruchnahme der umsatzsteuerlichen Vereinfachungsregelung bei Rechnungen über Kleinbeträge wird von 150 Euro auf 200 Euro angehoben.

  • Die Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer wird von 17.500 Euro auf 20.000 Euro angehoben.

Den Referentenentwurf finden Sie hier