Wiedereinführung der Pendlerpauschale

Für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ist jetzt auch eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Bundestag verabschiedet.

Danach gilt rückwirkend ab 2007 die bisherige Entfernungspauschale von 0,30 Euro (je Entfernungskilometer) wieder ab dem ersten Kilometer; ebenfalls sind z. B. die Pauschale übersteigende Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel und Unfallkosten wieder abziehbar.

Der Bundesrat muss diesem Gesetz noch zustimmen.