Wegfall des Kindergeldes bei geringfügiger Überschreitung des Jahresgrenzbetrages nicht verfassungswidrig

Für ein Kind, das eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat, erhalten die Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag. Bereits ein geringfügiges Überschreiten des Jahresgrenzbetrages führt zum vollständigen Wegfall der Kindervergünstigungen (sog. Fallbeilregelung).

Diese Regelung bzw. das Fehlen einer Härtefallregelung sind bereits in mehreren Verfahren vor dem BFH beanstandet worden; sämtliche Verfahren sind aber letztlich gescheitert. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1874/08) eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (siehe Pressemitteilung des BVerfG vom 29.04.2009).