Vorläufige Festsetzung der Gewerbesteuer aufgehoben

Mit Beschluss vom 15.01.2008 1 BvL 2/04 (BGBl 2008 I S. 1006) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Gewerbesteuerbefreiung von Freiberuflern und Land- und Forstwirten – im Gegensatz zu Gewerbetreibenden – mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die Finanzverwaltung hat mitgeteilt, dass die vorläufige Festsetzung von Gewerbesteuermessbeträgen daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird; ein Ruhenlassen von Rechtsbehelfsverfahren kommt insoweit nicht mehr in Betracht (siehe gleichlautende Ländererlasse vom 10.10.2008).