Verfassungsbeschwerde gegen die Einbeziehung des Elterngeldes in den
7. Januar 2010
Progressionsvorbehalt
Gegen die Vereinbarkeit der Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Mittlerweile wurde das Aktenzeichen beim BVerfG bekannt – es lautet: 2 BvR 2604/09.
Betroffene sollten daher gegen die Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen und auf die anhängige Verfassungsbeschwerde hinweisen. In diesen Fällen ruht das Einspruchsverfahren kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.