Umsatz­steuer-Voran­meldungen: Verspätungs­zuschläge vermeiden

Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 01.01.2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert übermittelt werden. Von dieser Authentifizierungspflicht sind aber bereits die Steuervoranmeldungen für den Monat Dezember 2012 betroffen, da diese erst nach Ablauf des Monats und damit im Jahr 2013 übermittelt werden. Es sollte eine rechtzeitige Registrierung erfolgen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen und Dauerfristverlängerungen können ab dem 01.01.2013 nur noch mit einem elektronischen Zertifikat an das Finanzamt übermittelt werden. Damit soll die Sicherheit der elektronisch übersandten Daten verbessert werden. Unternehmer müssen sich dazu im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de registrieren lassen. Nach der Registrierung erhalten die Unternehmer das erforderliche Zertifikat. Die Registrierung sollte bereits jetzt im ElsterOnline-Portal erfolgen, da der Registrierungsvorgang bis zu 14 Tagen dauern kann. Übermittlungen ohne Registrierung sind ab dem 01.01.2013 nicht mehr möglich. Sollte die Registrierung bis dahin nicht erfolgt sein und die Steuer-Voranmeldung aus diesem Grunde erst nach der gesetzlichen Abgabefrist dem Finanzamt übermittelt werden, so muss der Unternehmer mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen. Dieser kann bis zu 10 Prozent der angemeldeten Steuer betragen. Da die Steuer-Voranmeldungen für den Monat Dezember 2012 in der Regel erst im Januar 2013 an das Finanzamt übermittelt werden, ist bereits für die Übermittlung dieser Voranmeldungen die Registrierung erforderlich. Weitere Informationen zur elektronischen Registrierung sind unter www.elster.de/untern_home.php erhältlich.

(Aus einer Information des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 16.10.2012)