Steuerzinsen ab 2014 zu hoch
24. Oktober 2018
Das FG Münster hat mit Urteil vom 31.08.2018 9 V 2360/18E entschieden, dass die Festsetzung von Aussetzungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat für Zeiträume ab 2014 verfssungswidrig, d. h. zu hoch, ist. Das Gericht hält einen Zinssatz von jährlich 3 % für angemessen.
Über die dagegen eingelegte Beschwerde muss nun der Bundesfinanzhof (Az.: VIII B 128/18) entscheiden.