Steuerver­einfachungsgesetz 2013

Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 14.03.2014 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 beim Deutschen Bundestag einzubringen. Nach dem Entwurf sind folgende – überwiegend ab 2014 anzuwendende – Änderungen vorgesehen:

  • die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags,

  • die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer,

  • die zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren,

  • die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern,

  • die Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung bei Wegfall des bisherigen „Zusätzlichkeitskriteriums“ sowie

  • die Senkung der Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auf 20 Euro,

sowie bereits ab 2013 anzuwenden:

  • die Einführung eines Sockelbetrags von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen,

  • die Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren, in der Haftung beschränkten Beteiligungen,

  • die Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten sowie

  • die Neuregelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen mit Wohnsitz in Staaten außerhalb des EU/EWR-Raumes.