Steuervereinfachungs­gesetz 2011 durch Bundesrat gestoppt

Die von der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossenen Steuervereinfachungen wurden vom Bundesrat vorerst gestoppt. Das entsprechende Gesetz fand am 08.07.2011 in der Länderkammer überraschend keine Mehrheit.

Auf Ablehnung stieß bei den Bundesländern die geplante Möglichkeit, dass Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitslohn ausschließlich Überschusseinkünfte bis zu einer Höhe von 13.000 Euro (Ehegatten: 26.000 Euro) erzielen, in Zukunft auf Antrag nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Die Länder befürchten, dass die sog. „Zwei-Jahres-Option“ zu bedeutend mehr Arbeit für die Finanzämter führen wird.

Seine Ablehnung des Gesetzes begründet der Bundesrat außerdem damit, dass der seit 1975 nicht angehobene Behinderten-Pauschbetrag einer Überprüfung und ggf. Anpassung bedarf und hat die Bundesregierung darum gebeten, die Behinderten-Pauschbeträge in ihrer Wirkung und Höhe zu überprüfen und entsprechend der allgemeinen Entwicklung der Preise zu ändern.

Der Vermittlungsausschuss wurde seitens der Länderkammer nicht angerufen. Somit besteht für den Bundestag bzw. die Bundesregierung die Möglichkeit, dies zu tun. Andernfalls muss auf das Gesetz komplett verzichtet werden.