Steuerliches Maßnahmenpaket

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes geplant:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 € auf 1.000 €

  • Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung „berufliche oder private Veranlassung“ verzichtet werden

  • Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden

  • Die Nachweise für die Berücksichtigung der Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und PKW sollen vereinfacht werden

  • Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen reduziert werden

  • Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder Spenden zu berücksichtigen sind

  • Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden

  • Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

(siehe dazu auch: Bundesfinanzministerium)