Steuerliches Maßnahmenpaket
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Reihe von steuervereinfachenden und bürokratieentlastenden Maßnahmen verständigt. Danach ist u. a. Folgendes geplant:
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Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 € auf 1.000 €
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Bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten soll auf die Unterscheidung „berufliche oder private Veranlassung“ verzichtet werden
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Künftig soll keine Einkommensüberprüfung mehr bei der Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder vorgenommen werden
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Die Nachweise für die Berücksichtigung der Entfernungspauschale bei abwechselnder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und PKW sollen vereinfacht werden
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Die Veranlagungsarten für Eheleute sollen reduziert werden
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Kapitaleinkünfte sollen nicht mehr in die Steuererklärung einbezogen werden, soweit außergewöhnliche Belastungen oder Spenden zu berücksichtigen sind
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Die Grenze für die Anerkennung einer verbilligten Vermietung soll auf 66 % vereinheitlicht werden
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Nicht unternehmerisch tätige Bürger sollen künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
(siehe dazu auch: Bundesfinanzministerium)