Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäude­sanierung

Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % senken. Insbesondere bei Gebäuden lässt sich viel Energie und CO2 einsparen. Daher beschloss die Bundesregierung steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen.

Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch eine Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen.

Steuerpflichtige können jährlich 10 % der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten, also damit Einkünfte erzielen.

Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.

Das Gesetz soll am 01.01.2012 in Kraft treten. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

(Auszug aus einer Information der Bundesregierung)