Steuergesetzesänderungen
Der Bundestag hat neben einem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen auch sonstige steuerliche Maßnahmen – u. a. im Bereich der Unternehmensteuerreform – beschlossen.
Im Folgenden ein kurzer Überblick:
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Anhebung der Einkünfte- und Bezügegrenze i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG (Jahresgrenzbetrag bei den Einkünften volljähriger Kinder) und Anhebung des Höchstbetrages für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG auf 8.004 Euro und zusätzliche Anhebung für Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen;
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Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer in den alten Bundesländern auf 500.000 Euro ab 01.07.2009 bis 31.12.2011 sowie Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Versteuerung in den neuen Bundesländern bis 31.12.2011;
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Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro, befristet für 2008 und 2009 (§ 4h EStG, § 8a KStG);
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Einführung einer allgemeinen Sanierungsklausel bei der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG, befristet für die Jahre 2008 und 2009.
Der Bundesrat muss diesen Änderungen noch zustimmen.