Steuer auf Rente mit 63 und Mütterrente
Die „Mütterrente“ wird besteuert – und zwar ein höherer Anteil als von vielen Senioren angenommen. Das ergibt sich aus einer aktuellen Mitteilung des Bundesfinanzministeriums von Ende Juli 2015. Reichlich spät, denn die ersten Senioren haben bereits ihre Steuerbescheide erhalten – ohne Hinweis, wie die Mütterrente tatsächlich besteuert wird. Über die mangelnde Aufklärung der Senioren hatte sich der Bund der Steuerzahler (BdSt) beim Bundesfinanzministerium beschwert.
Grundsätzlich müssen immer mehr Rentner Steuern zahlen. Grund ist die sog. nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Das bedeutet: Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil. Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, können noch mehr als 1.500 Euro pro Monat im Jahr steuerfrei vereinnahmen. Wer in diesem Jahr Rentner wurde, kann nur noch rund 1.200 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Betroffen sind vor allem Bürger, die die sog. Rente mit 63 erhalten. Bei vielen werden wahrscheinlich im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung und ggf. Steuern fällig.
Hintergrund: Die Mütterrente unterliegt nicht in vollem Umfang der Steuer. Genauso wie die ursprüngliche Rente bleibt auch ein Teil der Mütterrente steuerfrei. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Die Rentenversicherung rechnet also, als sei die Mütterrente bereits im Jahr des Rentenbeginns gezahlt worden. Der steuerfreie Anteil bezieht sich demnach nicht auf die ab dem Jahr 2014 ausgezahlte Mütterrente, sondern wird auf das Jahr des Rentenbeginns zurückgerechnet. Dies wird den Senioren jedoch nicht erklärt. Deshalb sind viele Rentner überrascht, wenn ein größerer Teil der Mütterrente in die Besteuerung einbezogen wird.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)