Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
Am 29.10.2014 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland neben zahlreichen anderen Ländern zur Umsetzung eines Austausches von Informationen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin. Das Abkommen verpflichtet Finanzinstitute (beginnend ab Herbst 2017 bzw. 2018) zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, welches für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Ländern und Gebieten verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten ausgetauscht.
In einem BMF-Schreiben veröffentlicht die Finanzverwaltung Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Meldestandard.