Solidaritäts­zuschlag: Aussetzung der Voll­ziehung möglich

Nach Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 22.09.2015 7 V 89/14) bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes. Das Gericht hat infolgedessen die Vollziehung eines entsprechenden Bescheides aufgehoben und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt (Az. des BVerfG: 2 BvL 6/14).

Das Urteil im Volltext