Schuldzinsenabzug bei Finanzierung eines gemischt genutzten Gebäudes

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil vom 01.04.2009 IX R 35/08 entschieden, dass Schuldzinsen für Darlehen zur Anschaffung eines Gebäudes, das z. T. vermietet und z. T. selbst genutzt wird, entsprechend der im Kaufvertrag vereinbarten Aufteilung des Kaufpreises zugeordnet und steuerlich berücksichtigt werden können. Voraussetzung ist, dass die Aufteilung des Kaufpreises den Verkehrswerten entspricht.

Dies gilt nach Auffassung des Gerichts selbst dann, wenn das gesamte Gebäude durch Darlehensmittel bezahlt wird, die in einer Summe von einem Konto überwiesen werden.

Ist eine Zuordnung der Darlehen zu den einzelnen Gebäudeteilen nicht möglich, sind die Schuldzinsen grundsätzlich nach dem Wohn-/Nutzflächenverhältnis aufzuteilen.

Das Urteil im Volltext