Sachbezugswerte ab 2016
17. Dezember 2015
Der Wert für die freie Verpflegung hat sich nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2015 I S. 2075) gegenüber 2015 verändert. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2016 insgesamt 236 Euro monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:
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Frühstück: 50 Euro
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Mittag-/Abendessen (jeweils): 93 Euro monatlich.
Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 3,10 Euro (Mittag- oder Abendessen) bzw. von 1,67 Euro (Frühstück) pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.