Reinvesti­tionsrücklage europa­rechtswidrig

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.04.2015 Rs. C-591/13 entschieden, dass die deutsche Vorschrift nach § 6b EStG gegen die europäische Niederlassungsfreiheit verstößt, weil danach die Wiederanlage von Veräußerungsgewinnen nur in inländische, nicht dagegen in ausländische Wirtschaftsgüter steuerbegünstigt ist.

Nach diesem Urteil müssen Reinvestitionen im EU-Ausland genauso behandelt werden wie solche im Inland. Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, die europarechtswidrige Regelung zu beseitigen.