Regierung kündigt Abbau der kalten Progression an
Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass die Bundesregierung im jetzt veröffentlichten „Nationalen Reformprogramm 2015“ einen Abbau der kalten Progression noch in dieser Legislaturperiode angekündigt hat (siehe Nationales Reformprogamm 2015 S. 20). Dieser Schritt war längst überfällig! Jetzt kommt es darauf an, dass Schwarz-Rot nicht länger auf Zeit spielt – und nicht erst im Wahlkampf 2017 aktiv wird.
Vor diesem Hintergrund verweist der BdSt auf den konkreten „Gesetzentwurf zum dauerhaften Abbau der kalten Progression“ seines wissenschaftlichen Instituts. Der Verband macht klar: Wir brauchen schnelle parlamentarische Schritte, um vor allem die Bezieher kleinerer und mittlerer Einkommen von den ungerechten Lasten der kalten Progression zu befreien.
Hintergrund: Die kalte Progression ist ein ungerechter Effekt im Einkommensteuertarif. Dieser progressive Tarif ist schuld daran, dass sich bei steigenden Löhnen die Lohnsteuer überproportional erhöht. Eine Gehaltserhöhung führt also dazu, dass der Steuerzahler automatisch in einen höheren Steuersatz rutscht. Dies passiert selbst dann, wenn er eine Gehaltserhöhung nur zum Inflationsausgleich bekommt. Unter dem Strich frisst die kalte Progression einen Großteil der Lohnerhöhung auf.
(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)