Referentenentwurf „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der insbesondere folgende Maßnahmen im Bereich des Steuerrechts enthält:

  • Zur steuerlichen Entlastung und Förderung der Familien mit Kindern und zur besonderen Berücksichtigung der Aufwendungen der Familien für die Betreuung und Erziehung oder Ausbildung der Kinder werden die Freibeträge für Kinder für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro auf 7.008 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2010 angehoben. Zugleich wird – um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern – das Kindergeld ab dem 01.01.2010 für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht.

  • Abmilderung der Verlustnutzungsbeschränkungen bei Körperschaften durch Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel, Erhalt des Verlustvortrags in Höhe der stillen Reserven und Verbesserung des Abzugs von Verlusten bei bestimmten konzerninternen Umgliederungen (sog. „Konzernklausel“).

  • Abmilderung der Zinsschranke durch dauerhafte Einführung der höheren Freigrenze von 3 Mio. Euro, Vortrag des nicht genutzten EBITDA und Verbesserung der Möglichkeit zum Eigenkapitalvergleich.

  • Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro. Alternativ wird ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro zugelassen.

  • Beseitigung von Wachstumshemmnissen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch Absenkung der Behaltensfrist bei Erwerb von Betriebsvermögen von 7 Jahre auf 5 Jahre und der Mindestlohnsumme von 650 % auf 400 %. Bei vollständiger Steuerbefreiung sollen die Grenzen von 10 Jahre auf 7 Jahre und von 1.000 % auf 700 % gesenkt werden. Die Steuersätze für die Steuerklasse II (z. B. Geschwister) sollen reduziert werden.

  • Reduzierung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Immobilienmiete, Pachten etc. von 13/20 auf 50 %.

  • Erleichterung der Umstrukturierung von Unternehmen im Bereich der Grunderwerbsteuer.

  • Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %.