Neuregelung der straf­befreienden Selbst­anzeige

Der Bundesrat hat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt. Danach treten bei der strafbefreienden Selbstanzeige in Hinterziehungsfällen (§ 371 AO) schärfere Regeln in Kraft. Eine wichtige Änderung ist, dass eine Straffreiheit bereits ab dem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht kommt, ab dem die Entdeckung droht. Für Hinterziehungsbeträge ab 50.000 Euro kann eine Strafverfolgung nur dann verhindert werden, wenn neben den hinterzogenen Steuern zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von 5 % darauf entrichtet wird.

Eine strafbefreiende Erklärung nach altem Recht kann nur noch bis zur Verkündung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (möglicherweise im Mai) abgegeben werden.