Neue Sachbezugswerte ab 2010

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BGBl 2009 I S. 3667) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2010 insgesamt 215 € (bis 2009: 210 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 47 €

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 84 € monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt (Mittag- oder Abendessen), ergibt sich somit ein Wert von 2,80 € pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

(Siehe dazu auch BMF-Schreiben vom 03.12.2009 – IV C 5 – S 2334/09/10011)