Neue Sachbezugswerte ab 2009

Die Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (BR-Drucksache 652/08) sieht u. a. eine Anhebung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sachbezugswerte vor. Danach beträgt der Wert der freien (Voll-)Verpflegung ab dem 01.01.2009 insgesamt 210 € (bis 2008: 205 €) monatlich. Der Betrag verteilt sich wie folgt:

  • Frühstück: 46 €

  • Mittag-/Abendessen (jeweils): 82 € monatlich.

Für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten z. B. in der Betriebskantine, die der Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer abgibt, ergibt sich somit ein Wert von 2,73 € pro Mahlzeit. Zahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert.

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung soll am 07.11.2008 vom Bundesrat verabschiedet werden.