Neue Firmenwagen­regelung nur für Arbeit­nehmer?

Vor dem Steuerrecht sind alle gleich! Wenn es nach dem Fiskus geht, gilt dies nicht bei der Firmenwagenbesteuerung. Während Arbeitnehmer nach einem aktuellen BMF-Schreiben Wege zur Arbeit mit dem Dienstfahrzeug genau abrechnen können, müssen Unternehmer pauschalieren.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Finanzverwaltung daher auf, dieses Ungleichgewicht zu beseitigen und bereits ergangene steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zur Dienstwagenbesteuerung auch für Unternehmer anzuwenden.

Ausgangspunkt waren mehrere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, die eine genaue Abrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zuließen (Az.: VI R 54/09 und VI R 55/09). Zunächst weigerte sich die Finanzverwaltung, diese Entscheidungen anzuwenden und erließ einen Nichtanwendungserlass. Mit Verwaltungsschreiben vom 01.04.2011 akzeptierte die Finanzverwaltung dann die steuerzahlerfreundlichen Urteile. Das Verwaltungsschreiben bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf Arbeitnehmer. Grund genug für den BdSt nachzufragen, ob die Regelung auch für Unternehmer gilt. Antwort: Nein. Ob diese Differenzierung berechtigt ist, darf bezweifelt werden. Unternehmer, die den Firmenwagen weniger als an 15 Tagen im Monat für Fahrten Wohnung/Betrieb benutzen, sollten auf eine taggenaue Abrechnung bestehen. Unter Umständen muss wieder eine gerichtliche Klärung erfolgen.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. vom 06.07.2011)