Neue Beleg- und Buchnachweis­pflichten bei innergemein­schaftlichen Lieferungen ? Übergangs­frist verlängert

Die Finanzverwaltung hat die Einführung der sog. Gelangensbestätigung zum Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen von (bisher) Ende März bis zum 30.06.2012 verlängert.

Das bedeutet, dass der Nachweis für bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen noch nach der bisherigen Rechtslage geführt werden kann.

(Siehe BMF-Schreiben vom 06.02.2012 ? IV D 3 ? S 7141/11/10003)