Nachweis von Krankheits­kosten soll gesetzlich geregelt werden

Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für bestimmte vorbeugende Maßnahmen, wie z. B. Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutische Behandlungen, Frischzellenkuren o. Ä. sind nur unter strengen Voraussetzungen – durch ein amtsärztliches Gutachten, das vor Beginn der Maßnahme erstellt wurde – anzuerkennen. Obwohl der BFH dies für unzulässig erklärt hat, sollen diese Regelungen im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 nunmehr gesetzlich festgeschrieben werden (Entwurf eines neuen § 64 EStDV).

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.