Minijob-Grenze soll angehoben werden

Die Bundesregierung plant, die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen von 400 ? auf 450 ? anzuheben. Daneben soll eine ? generelle ? Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Minijobber eingeführt werden, von der die Betroffenen sich auf Antrag befreien lassen können.

Der Gesetzentwurf wird am 27.09.2012 im Bundestag beraten.