Künstler­sozialabgabe-Stabilisierungs­gesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes einstimmig und ohne Änderungen beschlossen. Durch das Gesetz wird der Anstieg des Künstlersozialabgabesatzes gestoppt. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen für Abgabegerechtigkeit. Damit leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag, um die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 %) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 %), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,2 %. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

(Auszug aus einer Information des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales)