Kosten für Steuerberater doch abzugsfähig?

Die Kosten für die Steuerberatung können möglicherweise doch komplett in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Seit dem Jahr 2006 erkennt das Finanzamt Kosten für die private Steuerberatung nicht mehr an. Gegen diese Praxis ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig (Az.: X R 10/08).

Die Steuerzahler sollten daher sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Steuerberatung entstehen, bei ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Bis zur Entscheidung des Gerichts ergehen die Steuerbescheide dann nur vorläufig. Das heißt, der Steuerbescheid wird in diesem Punkt offen gehalten. Damit wird sichergestellt, dass evtl. zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt von Amts wegen zurückerstattet werden, wenn das Gericht zugunsten der Steuerzahler entscheidet. Die Steuerzahler brauchen daher keinen Einspruch mehr einzulegen.

(Veröffentlichung des Bundes der Steuerzahler vom 08.03.2009)