Kinderfreibetrag für 2014: Aussetzung der Vollziehung
11. April 2016
Wie die Finanzverwaltung mitteilt, wird Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung in Rechtsbehelfsverfahren gegen Einkommensteuer-Festsetzungen für 2014 entsprochen, soweit sich unter Berücksichtigung eines um 72 Euro erhöhten Kinderfreibetrags je Kind eine Steuerminderung ergibt.
(Siehe BMF-Schreiben vom 11.04.2016 – IV A 3 – S 0338/07/10010)