Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt.
Unter anderem sind folgende Regelungen hervorzuheben:
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Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH)
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Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug
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Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht; bei der ErbSt/SchenkSt gilt dies rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen
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Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ab 2011
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teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer
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Anpassung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen
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Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuer geleistete Zinsen
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elektronische Übermittlungspflicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen