Jahressteuergesetz 2010 verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt.

Unter anderem sind folgende Regelungen hervorzuheben:

  • Nichtsteuerbarkeit von Veräußerungsgeschäften bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs (Anpassungen an die Rechtsprechung des BFH)

  • Vereinfachungen und Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug

  • Aktualisierungen und Anpassungen im Bereich der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

  • Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht sowie im Grunderwerbsteuerrecht; bei der ErbSt/SchenkSt gilt dies rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen

  • Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften ab 2011

  • teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer

  • Anpassung der Bemessungsgrundlage der AfA bei der Einlage von privaten Wirtschaftsgütern in Betriebsvermögen

  • Einführung der Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuer geleistete Zinsen

  • elektronische Übermittlungspflicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen