Ist der Soli noch verfassungsgemäß?

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt eine Klage gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2007. Die mündliche Verhandlung findet am 25.11.2009, um 10.00 Uhr, vor dem Finanzgericht in Hannover (Az.: 7 K 143/08) statt. …

Nach Ansicht des BdSt verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall vorübergehend Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der BdSt vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf.

Auch das FG Köln hat in einem Aussetzungsbeschluss vom 11.09.2009 (Az.: 10 K 2709/09) Zweifel geäußert, „ob die Erhebung dieser Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer nach wie vor verfassungsgemäß ist“. Vor dem BFH ist ebenfalls ein Verfahren anhängig (Az.: II R 50/09). Dieses Verfahren betrifft den Veranlagungszeitraum 2005.

(Auszug aus Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland vom 19.11.2009)