Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Immer mehr Senioren zahlen Steuern und müssen zum Beispiel wegen ihrer Rente eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund ist die sog. nachgelagerte Besteuerung. Danach bleibt nur noch ein Teil der Rente steuerfrei. Das bedeutet: Je später man in Rente geht, desto geringer wird der steuerfreie Anteil.

Senioren, die im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen sind, können noch mehr als 1.500 Euro pro Monat im Jahr steuerfrei einstreichen. Wer im vergangenen Jahr Rentner wurde, kann nur noch rund 1.220 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

Jetzt heißt es auch für immer mehr Senioren: Belege sammeln. Damit lässt sich die Steuerlast bei der Einkommensteuererklärung womöglich senken.

Und was kann sich steuersparend auswirken? Zum Beispiel Ausgaben für die Gesundheit oder Ausgaben für Handwerker oder eine Haushaltshilfe.

Wer als lediger Senior die nachfolgenden Beträge mit seiner gesetzlichen Rente überschreitet, sollte sich um seine Einkommensteuererklärung kümmern. Kommen weitere Einnahmen etwa aus privaten Versicherungen oder Vermietungen hinzu, muss neu gerechnet werden. Dafür gelten dann andere steuerrechtliche Regelungen.

Bis spätestens Montag, 01.06.2015, muss die Erklärung für das Jahr 2014 beim Finanzamt abgegeben werden. Wer seine Erklärung bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat bis zum Jahresende Zeit.

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Anteil der Rente (in Prozent) Höchste Monatsbruttorente, die steuerfrei bleibt, bei einem

 ledigen Rentner (in Euro)

2005 50  1.577
2006 52 1.517
2007 54 1.461
2008 56 1.415
2009 58 1.377
2010 60 1.357
2011 62 1.310
2012 64 1.274
2013 66 1.248
2014 68 1.218
2015 70 1.191

                                        Quelle: BMF, Februar 2015

 

 

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V.)