Höhere Verdienst­grenzen für Minijobber

Der Bundesrat hat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung gebilligt.

Das Gesetz passt die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung – sogenannte Minijobs – an die allgemeine Lohnentwicklung an. Hierzu hebt es die Entgeltgrenze ab dem 01.01.2013 von 400 Euro auf 450 Euro an. Zudem soll der Beschluss die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöhen, indem er die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei diesen Arbeitsverhältnissen zur Regel macht. Arbeitnehmer können sich von dieser Pflicht auf Antrag befreien lassen.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundesrates vom 23.11.2012)