GWG-Grenze soll verdoppelt werden

Wie bekannt geworden ist, haben sich die Koalitionsfraktionen darauf geeinigt, den Grenzwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 – 1.000 Euro anzuheben. Dies soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschossen werden.