Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sollen bei der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer Ehegatten gleichgestellt werden.

Bei der Erbschaftsteuer bedeutet dies insbesondere, dass der Lebenspartner künftig wie der Ehegatte nach der (günstigsten) Steuerklasse I besteuert wird. Der persönliche Freibetrag von 500.000 € entspricht bisher schon dem von Ehegatten.

Ferner soll der Erwerb eines Grundstücks durch den Lebenspartner – entsprechend der Regelung bei Ehegatten – von der Grunderwerbsteuer befreit werden.

Die Änderungen sollen ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 wirksam werden.