Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten geplant
30. April 2013
Es ist geplant, die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung von bisher 5 Jahren an die steuerliche Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei hinterzogenen Steuern anzugleichen.