Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums verabschiedet
Der Bundesrat hat am 18.12.2009 beschlossen, dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz zuzustimmen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen hervorzuheben:
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Erhöhung des Kindergelds um 20 Euro im Monat und des Kinderfreibetrags um 984 Euro auf 7.008 Euro im Jahr;
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Herabsetzung der aufgrund der Erbschaftsteuerreform zunächst erhöhten Steuersätze für Geschwister und andere Personen der Steuerklasse II;
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Erleichterung der Unternehmensnachfolge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht durch Senkung der Lohnsummenregelung und der Behaltensfrist;
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Einführung einer Regelung zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro (geringwertige Wirtschaftsgüter; § 6 EStG); alternativ wie bisher Abschreibung aller Wirtschaftsgüter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro „im Pool“ über fünf Jahre;
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Entschärfung der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen;
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ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 % für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
(Siehe Bundesrats-Drucksache 865/09)