Gesetz zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung geplant

Nach einem Referentenentwurf soll die Möglichkeit gesetzlich verankert werden, bestimmte steuerliche Regelungen nicht anzuwenden, wenn Geschäftsbeziehungen zu Personen oder Personenvereinigungen in Staaten bestehen, die die OECD-Standards zum Auskunftsaustausch in Steuersachen nicht akzeptieren. Danach können z. B. Betriebsausgaben, Steuerbefreiungen oder die Entlastung von Abzugsteuern in diesen Fällen nicht zugelassen werden.

Darüber hinaus sollen Nachweispflichten verschärft und eine 6-jährige Aufbewahrungspflicht für private Steuerbelege (z. B. bei Vermietung und Verpachtung und Kapitaleinkünften) eingeführt werden, wenn die Summe der positiven Einkünfte 500.000 Euro übersteigt.