Gesetz gegen Steuer­hinter­ziehung und Geld­wäsche

Die Bundesregierung will den Kampf gegen Steuer­hinter­ziehung und Geld­wäsche weiter vorantreiben. Die Selbst­anzeige soll nur dann zu völliger Straf­freiheit führen, wenn alles offengelegt wird. Damit will sie einen Missbrauch der strafbefreienden Selbstanzeige ausschließen. Oft werden nicht alle Tatbestände der Steuerhinterziehung vollständig angezeigt. Vielmehr wird nur das offengelegt, was die Medien bekannt machen: Die Anzeigen beschränken sich dann ausschließlich auf das Herkunftsland der Datenträger und die dort genannten Geldinstitute.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sieht vor

  • Straffreiheit bei Selbstanzeige nur noch dann zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige alle Besteuerungsgrundlagen und Sachverhalte vollständig und zutreffend nacherklärt.

  • Künftig ist eine Selbstanzeige nur noch bis zur Bekanntgabe der Prüfungsanordnung durch die Finanzbehörde möglich – nicht mehr, bis der Steuerprüfer kommt.

Für alle bereits abgegebenen Teilselbstanzeigen gilt: Sie führen nur noch in dem erklärten Umfang zu Straffreiheit. Stellt die Finanzbehörde darüber hinaus Steuerhinterziehungstatbestände fest, sind diese strafbar.

In jüngster Zeit gab es eine Flut von Selbstanzeigen bei den Steuerbehörden. Diese beruhten zu einem erheblichen Teil auf dem Ermittlungsdruck, der durch angekaufte Steuerdaten aus dem Ausland entstand. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 09.11.2010 die Auffassung der Bundesregierung gestützt, wonach die Behörden angekaufte Daten als Beweismittel im Steuerstrafverfahren verwenden dürfen.

Die strafbefreiende Selbstanzeige war bisher durchaus ein erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Eine vollständige Abschaffung der Selbstanzeige nähme Ermittlungsmöglichkeiten und verringerte das Steueraufkommen. Daher bleibt die „Brücke in die Steuerehrlichkeit“ für diejenigen bestehen, die ihren Steuerpflichten künftig wieder voll nachkommen wollen.

… Die internationale Zusammenarbeit der Behörden wird mit den internationalen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zunehmend erfolgreicher. So wollen beispielsweise Deutschland und die Schweiz über eine Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Steuerbereich und über den verbesserten Marktzugang für Banken verhandeln. Außerdem erweitert der Gesetzentwurf die Straftatbestände für Geldwäsche: So sollen gewerbs- oder bandenmäßig betriebene Marktmanipulation, Insiderhandel und Produktpiraterie künftig strafrechtlich zu Vortaten der Geldwäsche zählen.

(Aus einer Information der Bundesregierung vom 08.12.2010 – www.bundesregierung-online.de)