Erstmalige Übermittlung von Rentenbezugsmitteilungen an Finanzbehörde ab Oktober 2009

Seit 2005 unterliegen insbesondere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit einem festgelegten Prozentsatz (bei Rentenbeginn bis zum Jahr 2005 mit 50 %) der Besteuerung (sog. nachgelagerte Besteuerung). Zu diesem Zweck übermitteln die Renten- und Versorgungskassen die erforderlichen Daten mittels Rentenbezugsmitteilung an eine sog. zentrale Stelle der Finanzbehörde.

Für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 werden erstmalig im Zeitraum vom 01.10.2009 bis zum 31.12.2009 entsprechende Rentenbezugsmitteilungen übermittelt.

(Siehe Bundeszentralamt für Steuern vom 28.10.2008 St II 3 – S 2257c – 5/08, BStBl 2008 I S. 955)