Erstattung der Abgeltung­steuer für aus­ländische Kapitalge­sellschaften aus dem

EU-/EWR-Raum

Mit Urteil vom 20.10.2011 Rs. C-284/09 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs nach § 32 KStG für Dividendenzahlungen an ausländische Unternehmen in der EU gegen EU-Recht verstößt.

Durch eine Ergänzung in § 32 KStG soll jetzt geregelt werden, dass sich entsprechende ausländische Kapitalgesellschaften auch bei einer Beteiligungshöhe von unter 10 % die Kapitalertragsteuer auf Dividendenzahlungen der deutschen Kapitalgesellschaft erstatten lassen können.

Diese Regelung soll rückwirkend für alle noch nicht verjährten Fälle unter der Geltung des Halb- bzw. Teileinkünfteverfahrens anzuwenden sein.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat verabschiedet werden.