Erleichterungen bei der Zinsschranke und dem Verlustabzug geplant

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme zum sog. Bürgerentlastungsgesetz u. a. vorgeschlagen, die Grenze für den Betriebsausgabenabzug von Zinsaufwendungen bei Konzerngesellschaften zu erweitern und das Verlustabzugsverbot bei Körperschaften in Sanierungsfällen zu lockern.

Die Höchstgrenze für den Betriebsausgabenabzug i. S. des § 4h EStG (sog. Zinsschranke) soll danach von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro angehoben werden. Das Verlustabzugsverbot nach § 8c KStG soll nicht gelten, wenn der Beteiligungserwerb zum Zwecke der Sanierung erfolgt. Dabei müssen bestimmte Voraussetzungen (insbesondere eine Lohnsummengrenze von 400 % in 5 Jahren) eingehalten werden.

(Siehe Bundestags-Drucksache 16/12674)