Erleichte­rungen bei der Bilan­zierung für „Kleinstge­sellschaften“

Im Rahmen des MicroBilG (BGBl 2012 I S. 2751) sind Erleichterungen bei der Rechnungslegung von sog. Kleinstkapitalgesellschaften (dazu gehören insbesondere GmbHs und regelmäßig auch GmbH & Co. KGs) in Kraft getreten.

Betroffen sind Gesellschaften, die mindestens zwei der nachfolgenden Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme 350.000 €

  • Umsatzerlöse 700.000 €

  • Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) 10

 

Für diese Gesellschaften gelten bereits für Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 folgende Erleichterungen:

  • Auf die Aufstellung des Anhangs kann unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden.

  • Die Gliederungstiefe der Bilanzen und GuV wird verringert.

  • Statt der elektronischen Offenlegung kann die Hinterlegung der Bilanz gewählt werden; Interessenten erhalten dann nur auf Antrag und gegen Gebühr Einsicht.