Erhöhung des Grundfrei­betrags, des Kinderfrei­betrags sowie des Kinder­geldes ab 2015

Nach einem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen soll für die Jahre ab 2015 der Grundfreibetrag angehoben sowie die steuerliche Familienförderung verbessert werden. Hiernach ergeben sich insbesondere folgende neuen Werte:

  bisher 2015 ab 2016
Grundfreibetrag 8.354 Euro 8.472 Euro 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (je Elternteil) 2.184 Euro 2.256 Euro 2.304 Euro
(der Freibetrag für Betreuungs-/Erziehungs- oder
Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 1.320 Euro)
     
       
Kindergeld      
für das 1. und 2. Kind jeweils 184 Euro 188 Euro 190 Euro
für das 3. Kind 190 Euro 194 Euro 196 Euro
für das 4. und jedes weitere Kind 215 Euro 219 Euro 221 Euro

Der Referentenentwurf als PDF-Dokument