Erbschaft­steuer: Einigung bringt Rechts­sicherheit

Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten.

Im Ergebnis wird die Messlatte für die steuerbegünstigte Übertragung von Betriebsvermögen höher liegen als bisher. Für kleine Handwerker und Dienstleister, die ein Unternehmen fortführen und somit Arbeitsplätze sichern, wird es bürokratischer: Ursprünglich sollte bereits bei Unternehmen mit mehr als drei Mitarbeitern die Aufzeichnung der Lohnsummen für mehrere Jahre verlangt werden. Jetzt ist diese Schwelle zumindest – wie vom Bund der Steuerzahler gefordert – auf fünf Mitarbeiter hochgesetzt worden. Damit sollen kleine Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Bisher galt eine Schwelle von 20 Mitarbeitern, die jedoch vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde. Die aktuell nachverhandelte Stundungsklausel und die Investitionsklausel sind ebenfalls wichtige Bausteine, um die Unternehmensfortführung zu sichern.

(Auszug aus einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler e. V. Deutschland)