Entwurf eines Gesetzes zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts
9. Oktober 2012
Im Rahmen eines Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes sind ab 2013 Erleichterungen für steuerbegünstigte Organisationen und ehrenamtlich Tätige geplant. Insbesondere gilt Folgendes:
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Die sog. Übungsleiterpauschale soll von 2.100 Euro auf 2.400 Euro angehoben werden (§ 3 Nr. 26 EStG).
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Für die Ehrenamtspauschale ist eine Erhöhung von 500 Euro auf 720 Euro vorgesehen (§ 3 Nr. 26a EStG).
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Die Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von Vereinen (§ 67a AO) wird von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht.