Einkommen­steuererklärung 2010 – Frist 31.05.2011 beachten

Am 31.05. endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Steuerzahler, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, haben automatisch bis zum 31.12. des Jahres Zeit.

Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, sollte eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden, da ansonsten ein Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 Euro festgesetzt werden kann. Bei den meisten Finanzämtern ist eine Verlängerung problemlos möglich. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag in der Regel als genehmigt.

Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben nun mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2010 muss spätestens am 31.12.2014 abgegeben werden. Einige Finanzgerichte (z. B. FG Köln, Az.: 11 K 4917/07) entschieden inzwischen, dass auch die Steuerzahler, die freiwillig ihre Steuererklärung abgeben wollen, sieben Jahre Zeit haben müssten. Allerdings ist zu der Frage auch noch eine Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 53/10 anhängig, sodass die endgültige Klärung dieser Frage noch aus steht.

(Auszug aus einer Information des Bundes der Steuerzahler e. V.)